Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Datashop Riedel KG, im Folgenden kurz Datashop genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen. Datashop schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Datashop erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Datashop und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Datashop und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Datashop werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen widerspricht.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Datashop nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Datashop in das Angebot integriert oder von Datashop zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Datashop nur dann wirksam, wenn diese von Datashop mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Datashop der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Datashop bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Datashop gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Datashop und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Datashop vor.

Vertragsabschluss

Angebot durch Datashop. Angebote von Datashop an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Datashop, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Datashop gebunden.

Annahme durch Datashop. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Datashop zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Datashop z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Datashop den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Datashop. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Datashop eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Datashop bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Datashop berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen. Datashop ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Datashop berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Datashop beauftragten oder Datashop zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Datashop berechtigt, die Leistungen nach sechs Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 4 Woche zum Monatsende kündbar.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Datashop unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Datashop oder den Auftragnehmern von Datashop – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Datashop den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Datashop unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Datashop erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Datashop bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Datashop dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Datashop aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Datashop unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Datashop von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Datashop zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Datashop eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Datashop, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Prüfpflichten von Datashop. Datashop haftet nur dafür, dass die von Datashop erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Datashop hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Datashop erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit Datashop auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens Datashop Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von Datashop gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.

Geheimhaltung & Abwerbeverbot

Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über Datashop, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von Datashop abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Datashop in Euro inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Datashop, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Kostenvorschuss. Datashop ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.

Teilleistungen. Datashop ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Datashop berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von Datashop nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist Datashop berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von Datashop beeinflussbar ist. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.

Zahlung

Fälligkeit Die Rechnungen von Datashop sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Datashop mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Datashop an den von Datashop gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.Im Falle des Verzuges ist Datashop berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Datashop zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Datashop bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Datashop erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Datashop ab. Datashop ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Datashop sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Datashop berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Datashop auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben und die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Datashop selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung. Soweit Datashop und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Haftung

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geletend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch Datashop beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Datashop für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produkbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Datashop beruhen.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Online Streitbeilegung

Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine Online Streitbeilegungsplattform errichtet. Datashop entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht Datashop unter office@datashop.cc zur Verfügung.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Datashop ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Datashop auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.